Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Geltungsbereich und Anbieter

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen die von Hundeberatung Schwabach angeboten werden.

Hundeberatung Schwabach

Jessica Gömmel

Schwabenstr. 12b

91126 Schwabach

Telefon: 0172/8153060

info@hundeberatung-schwabach.de

 

Das Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Meine Dienstleistungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

 

 

 

§2 Angebot

 

Das Angebot kann der Homepage entnommen werden.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährleistet werden.

 

 

§3 Teilnahmevoraussetzungen

 

An den Einzelcoachings und Gruppentrainings dürfen nur Hunde teilnehmen, für die eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.

Der Hund sollte in einem guten Gesundheitszustand sein.

Erkrankungen müssen mir vorab mitgeteilt werden, ich werde dann entscheiden, ob Dein Hund am Training teilnehmen kann. Das Wohlbefinden des Tieres geht vor. Des Weiteren ist mir das Wohlbefinden aller teilnehmenden Hunden wichtig, also müssen wir auch ausschließen, das eine Ansteckung für andere Hunde erfolgen kann. Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

Auftretende Krankheiten während des Kurszeitraums muss der Kunde unverzüglich melden.

Chronische Erkrankungen oder Verletzungen müssen vom Kunden vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt werden.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

Auch eine Läufigkeit der Hündin muss der Hundeschule vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Läufige Hündinnen dürfen nur nach Absprache am Training teilnehmen, wenn es die Gruppenkonstellation zulässt.

 

§4 Vertrag/Anmeldung

 

Eine Anmeldung kann über das Kontaktformular der Homepage, per Post, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, den Anamnesebogen sowie die Rechnung zugesandt. Die Anmeldung ist verbindlich.

 

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuellen Preise können auf der Website eingesehen werden. Für Dienstleistungen die auf der Homepage mit „Auf Anfrage“ ausgeschrieben sind gelten die vereinbarten Preise die ich vorab mitteile.

Die Teilnahmegebühr für Einzelcoaching, Gruppenstunden sowie für die Leistungen aus dem Bereich Ernährung und Gesundheit sind im Voraus, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu entrichten (sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung erfolgt ist).

Kontoinhaber: Jessica Gömmel

IBAN: DE10 1001 1001 2627 9213

BIC: NTSBDEB1XXX

Bank: N26 GmbH in Berlin

Verwendungszweck: Name und gewünschte Dienstleistung

Nach Eingang der Rechnung beim Teilnehmer ist dieser zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.

Wird 3 Tage nach Erhalt der Rechnung kein Zahlungseingang festgestellt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme am Einzelcoaching oder den gewünschten Gruppenstunden. Die Beratung bezüglich Ernährung und Gesundheit kann auch erst mit Zahlungseingang beginnen. Die Zahlung muss bei Hundeberatung Schwabach – Jessica Gömmel eingegangen sein, bevor die Leistung von mir erbracht wird.

Erfolgt kein Geldeingang gilt die Anmeldung des Teilnehmers als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben – die Reservierung für Gruppenkurse wird gelöscht.

 

 

§6 Haftungsausschluss

 

Eine Haftung von mir für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor! Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt.
Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.

Hundeberatung Schwabach übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden. Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Hundeberatung Schwabach ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu.

Eine Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden aus der Beratung zu Ernährung- und Gesundheit wird ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

Bei einer fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hundeberatung Schwabach nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftungssumme ist auch hier auf die erhobene Rechnungssumme beschränkt.

Bei der Bioresonanz/Radionik handelt es sich ebenfalls um eine Beratungsleistung. Schulmedizinisch sind diese Verfahren nicht anerkannt. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht noch garantiert werden. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist zudem gesetzlich unzulässig. Es unterstützt lediglich die Beratungsleistungen.

 

§7 Terminvereinbarung Erstgespräch und Einzelcoaching

 

Die Terminvereinbarung erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.

Dabei können die Termine beim Kunden zuhause oder an anderen vereinbarten Orten stattfinden.

Ein Einzelgespräch umfasst normalerweise 90 Minuten und Einzelcoaching 60 Minuten.

Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.

Fahrtkosten werden nach Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Die ersten 5 km einfache Anfahrt sind im Preis inbegriffen, danach werden 0,50 Cent pro Kilometer berechnet.

 

 

§8 Absage eines vereinbarten Termines oder Gruppenunterrichts

 

Eine Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden zuvor hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, egal aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Beratungs-/Coaching-/Unterrichtsstunde verhindert ist.

 

 

§ 9 Ausbildungsinhalte/Ausbildungs- und Beratungsziele

 

Das Einzelcoaching sowie die Gruppenkurse orientieren sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Teilnehmer. Dabei werden auch die Möglichkeiten und Bedürfnisse des Hundes berücksichtigt (Alter, Rasse, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen).

Eine Erfolgsgarantie kann wie unter „Angebot“ schon erwähnt nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängig ist. Der Kunde wird ausdrücklich darüber belehrt, dass die Zielerreichung nur bei konsequenter Umsetzung des Trainings auch außerhalb der Unterrichtsstunde möglich ist.

Desweitern spielen viele Umweltfaktoren eine Rolle (Gesundheit, Umgebung usw.)

Auch in der Ernährungs- und Gesundheitsberatung kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden.

 

§10 Erstgespräch

 

Vor dem Einstieg in eine Hundegruppe oder auch ins Einzelcoaching wird für jeden Teilnehmer ein Erstgespräch durchgeführt, um Grundsatzfragen zu besprechen.

 

 

§11 Gruppenunterricht

 

§11.1. Problemverhalten

Unterricht in der Gruppe ist nicht dazu geeignet, individuell auf Problemverhalten (Schreckhaftigkeit, erhöhte Aggressivität gegen Artgenossen oder Menschen, unangemessenes Jagdverhalten, Phobien, Hyperaktivität, gesteigertes Appetenzverhalten. Stereotypien) eines einzelnen Hundes einzugehen. Zeigt der Hund vor dem Besuch eines Gruppenunterrichts solch ein Problemverhalten, muss der Besitzer die Hundeschule darauf hinweisen. Problemverhalten wird ausschließlich in Einzelcoaching therapiert. Ob parallel zu dem Einzelunterricht an einem Gruppentraining teilgenommen werden kann, liegt im Ermessen der Hundeschule.

§11.2. Unregelmäßige Teilnahme

Unregelmäßige Teilnahme am Gruppenunterricht geschieht auf eigene Verantwortung des Hundehalters. Um andere Teilnehmer am Gruppenunterricht nicht zu behindern, kann auf so entstandene Defizite keine Rücksicht genommen werden. Um den Anschluss an den Standard der Gruppe zu erlagen empfehle ich in solchen Fällen Einzelcoaching.

 

§ 12 Tierschutz

 

Die Anwendung von Gewalt wird von Hundeberatung Schwabach abgelehnt!

Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne Ersatzleistung vom Training ausgeschlossen werden.

 

§ 13 Mitwirkungspflicht

 

Jeder Teilnehmer/ -in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs- /Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden Hundeberatung Schwabach mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Hundeberatung Schwabach behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des / der Teilnehmer /-in, eine Teilnahme zu untersagen. Dieses gilt für Veranstaltungen bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.

§14 Urheberrecht

 

Der Inhalt der ausgehändigten Kursunterlagen unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung ist nur für private Zwecke gestattet. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere eine Verbreitung oder Vervielfältigung der Unterlagen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Hundeberatung Schwabach.

 

 

§15 Foto/Filmaufnahmen

 

§ 15.1. Private Foto/Filmaufnahmen

Private Foto und Filmaufnahmen während dem Einzelcoaching, den Gruppenkursen und Workshops sind nur nach vorheriger Absprache gestattet.

§ 15.2. Foto/Filmaufnahmen durch Hundeberatung Schwabach

Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen von sich und seinem Tier, welche während einer Trainingsstunde oder einer Veranstaltung erstellt wurden. Hundeberatung Schwabach verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien und zu PR-Maßnahmen zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.

 

 §16 Verjährung von Ansprüchen

 

Ansprüche gegen Hundeberatung Schwabach verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

 

 

§17 Unwirksamkeit und Vorbehalt

 

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur Hundeberatung Schwabach vorbehalten.

 

§18 Gerichtsstand

 

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Schwabach.

 

§19 Schlussbestimmung

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

 Stand  – 15.07.2022